„Nahtod-Erfahrung: Phänomen, das in spezifischen Varianten auch immer wieder im Verwaltungsbereich auftritt.“

Karl Heinz Karius

Sie haben sich für die Rekrutierung einer ausländischen Fachkraft entschieden und möchten das Verwaltungsverfahren bis zur Erteilung des Visums beschleunigen?

Zwar gibt es nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums in Deutschland derzeit keinen flächendeckenden Fachkräftemangel, allerdings können schon heute in bestimmten Regionen und Branchen offene Stellen nicht mit geeigneten Fachkräften besetzt werden. Dies betrifft vor allem den Gesundheitsbereich. Besonders in Süddeutschland und den neuen Bundesländern spitzt sich die Lage zu. Viele Kliniken und Dienstleister im Gesundheitssektor sind bereits akut von dem Mangel an Fachkräften betroffen: Mehr als 50 Prozent der Unternehmen sehen darin die größte Gefahr für ihre Geschäftsentwicklung.Es ist demnach entscheidend, aktiv gegenzusteuern, um mit einer starken Fachkräftebasis auch die zukünftigen Anforderungen stemmen zu können.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ist am 1. März 2020 in Kraft getreten. Das FEG erweitert den Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der Europäischen Union nach Deutschland. Hierzu gehört aufgrund des nicht erfolgten Beitritts zur EU die Türkei.

Diese Erleichterungen gelten insbesondere auch für medizinische Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung, unter anderem durch den Wegfall der sog. Vorrangprüfung. Ebenso erleichtert das FEG die Einreise zu Qualifizierungsmaßnahmen und zur Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche. Arbeitgeber können bei der zuständigen Ausländerbehörde ein kostenpflichtiges beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen. Die Ausländerbehörde koordiniert dann die Verfahrensschritte, die für die Einreise der Fachkraft durchzuführen sind. Grundlage des Verfahrens ist eine zwischen dem Unternehmen und der Ausländerbehörde geschlossene Vereinbarung, die unter anderem Bevollmächtigungen und Verpflichtungen des Arbeitgebers, der Fachkraft und der beteiligten Behörden enthält und die Abläufe einschließlich der Beteiligten und Fristen beschreibt. Alle beteiligten Stellen müssen sich an verkürzte Erledigungsfristen halten.

Das Verfahren

Mit einer Vollmacht der Fachkraft können wir für Sie zusammen mit unserer Partnerkanzlei das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einleiten.

Die Ausländerbehörde und der potentielle Arbeitgeber schließen hierbei eine Vereinbarung, die unter anderem die Bevollmächtigung durch die ausländische Fachkraft beinhaltet. Darüber hinaus erhalten Sie eine Beschreibung der Abläufe, einschließlich der Nennung der Beteiligten, der beizubringenden Nachweise und der Fristen.

Die Dauer des Verfahrens

Nach den gesetzlichen Vorgaben sollen die Anerkennungsstellen innerhalb von zwei Monaten nach Vollständigkeit der Antragsunterlagen über die Berufsanerkennung entscheiden; für die gleichsam involvierte Bundesagentur für Arbeit gilt eine Zustimmungsfiktion von einer Woche.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt , erteilt die Ausländerbehörde eine sogenannte Vorabzustimmung und übergibt diese dem potentiellen Arbeitgeber zur Weiterleitung an die Fachkraft im Ausland.

Die dann anerkannte Fachkraft bucht anschließend einen Termin bei der zuständigen Auslandsvertretung zur Beantragung des Visums, der innerhalb von drei Wochen stattfindet.

Nachdem der vollständige Visumantrag von der Fachkraft gestellt wurde, wird in der Regel innerhalb von weiteren drei Wochen über diesen entschieden.

Die Kosten des behördlichen Verfahrens

Die Gebühr für das Verwaltungsverfahren beträgt 411 Euro. Diese sind vom zukünftigen Arbeitgeber beim Abschluss der Vereinbarung bei der Ausländerbehörde (s.o.) zu entrichten. Hinzu kommt eine Visumgebühr von 75 Euro, welche von der Fachkraft bei der Visumantragstellung vor Ort bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu tragen hat. Darüber hinaus können ggf. Gebühren für das Anerkennungsverfahren anfallen, falls diese erforderlich ist. Diese können variieren und müssen individuell erfragt werden.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, falls Sie als Dienstleister im Gesundheitssektor oder
Ihre Firma medizinisches Fachpersonal benötigen. Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können.